Überfällige Entscheidung
Zu der Auffassung des Landessozialgerichtes Hessen, die Hartz-IV-Regelsätze seien verfassungswidrig und zu dem entsprechenden Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erklärt, Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender und rechtpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
"Die Entscheidung war lange überfällig. Dem Landessozialgericht Hessen kann zu seinem selbstbewussten Vorlagebeschluss nur gratuliert werden. Dass einige Sozialgerichte schon seit langem daran zweifelten, ob mit den Regelsätzen ein Leben in Würde möglich sei, ließ sich manchmal aus den Urteilen deutlich herauslesen. Bisher hatte jedoch offenbar keines der Gerichte das Selbstvertrauen und die Kraft, die Frage dem Verfassungsgericht vorzulegen. Dabei mag eine Rolle gespielt haben, dass Richterinnen und Richter sich in Deutschland bei sozialen Wertungsfragen stets zaghaft zurückgehalten haben. Bei Rechtsstaatsfragen hingegen, bei denen es häufig auch um juristisch formale Überlegungen geht, haben sie das notwendige Selbstbewusstsein viel eher an den Tag gelegt. So hat sich der Sozialstaat zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat entwickelt."





