„Merkel-Moratorium“ ist ein politisches Täuschungsmanöver
„Das „Merkel-Moratorium“ ist ein politisches Täuschungsmanöver ohne rechtliche Bindungskraft. Es gibt kein Moratorium. Denn ein Moratorium ist ein gesetzlicher oder vertraglicher Aufschub. Durch die bloße Erklärung von Frau Merkel ändert sich jedoch weder ein Gesetz noch wird ein Vertrag geschlossen“, sagt Wolfgang Nešković anlässlich des Planes der Bundesregierung, den Ausstieg aus dem Atomausstieg für drei Monate auszusetzen. Der Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D. fährt fort:
„Nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ist die Regierung an geltende Gesetze gebunden. Sie ist als vollziehende Gewalt für deren Umsetzung – nicht deren Aussetzung – verantwortlich.
Abgesehen davon, dass das bestehende Gesetz ohnehin gute Chancen hat, vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden, gilt es bis zu diesem Zeitpunkt. Deswegen zielen die Erklärungen von Frau Merkel ausschließlich darauf ab, politische Aktivität vorzugaukeln. An der Rechtslage ändern diese Erklärungen nichts. Nach dem unverändert weiter geltenden Atomgesetz besitzen auch die alten Atomkraftwerke noch Genehmigungen für mehrere Jahre. Frau Merkel ist für ihr Moratorium damit auf den „Goodwill“ der Betreiber oder eine Gesetzesänderung durch den Deutschen Bundestag angewiesen.“





