Bauernland in LandeshandBauernland in Landeshand

Landwirtschaft.jpg
12.02.2008

Landnahme in Brandenburg - hat das Land Brandenburg tausende Bürger per Handstreich enteignet? Diese Frage stellt das Parlament heute in einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschuss, und auch wir gehen jetzt mit der Opposition dieser Frage nach.

Klingt wirklich haarsträubend - Brandenburg hat sich bei der Rückübertragung von Bodenreformland "eines Rechtsstaats unwürdig verhalten", hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Das Land hat sich bis ins Jahr 1997 nicht besonders bemüht, die Erben von Eigentümern von Grundstücken aus der Bodenreform ausfindig zu machen. Die brandenburgischen Grundbuchämter haben diese Grundstücke stattdessen einfach dem Land überschrieben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft nun, ob Ermittlungen wegen Untreue in tausenden von Fällen eingeleitet werden müssen.

Sabine Beckmann sprach darüber mit Wolfgang Neskovic, dem rechtspolitischen Sprecher der Linken-Fraktion im Bundestag.

Was sagen Sie, was muss Ihrer Ansicht nach wie dringend aufgeklärt werden?

Dies ist für mich ein einmaliger Vorgang. Man hat Menschen rechtswidrig ihr Eigentum weggenommen, und zwar von Staats wegen. Das Ganze läuft - man kann das schon so deutlich sagen - auf staatlichen Landraub hinaus. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde. Es gab im Jahr 1992 ein Gesetz auf Bundesebene, das 2. Vermögensrecht-Änderungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Erben von Bodenreformgrundstücken diese an die Finanzverwaltung ihres jeweiligen Bundeslandes abzutreten haben, sofern sie zum 15. März 1990 oder in den letzten zehn Jahren davor nicht in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren, oder in der DDR keiner landwirtschaftlichen Produktions-Genossenschaft angehört haben. Man nennt das auch Zuteilungsfähigkeit. Wenn diese Zuteilungsfähigkeit nicht gegeben war, dann fielen die Grundstücke an das Land. Bloß das Land musste dies überprüfen. Und das Land hat das nicht überprüft, sondern hat, nämlich weil es dort eine Verjährungsregelung gab, nur um jetzt in den Genuss der Grundstücke zu kommen, einfach behauptet, sie hätten einen Anspruch. Den Anspruch hätten sie aber nur, wenn sie wüssten, dass diese Erben nicht zuteilungsfähig sind. Man hat das also einfach ins Blaue hinein behauptet. Auf diese Art und Weise hat man diese Grundstücke dem Land gesichert und gleichzeitig damit die Eigentümer enteignet, das kann man auch als staatlichen Landraub ansehen.

Was denken Sie, wieso hat Brandenburg so gehandelt? Waren die Behörden rechtsstaatlich vielleicht noch nicht so sattelfest und wollten es sich leicht machen, oder war es pure Absicht?

Da spielen sicherlich mehrere Faktoren zusammen. Der Bundestag hatte dem Landesfiskus ja gute acht Jahre Zeit gegeben, Erben zu ermitteln und den Sachverhalt zu klären, und nach diesen acht Jahren sollte Schluss sein. Da ist man wohl ausgesprochen nachlässig gewesen, hat nicht richtig und rechtzeitig ermittelt, und nun kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist hat man auf einmal gesehen, dass man unter Umständen einen Millionenschaden für das Land verursacht hat, weil man diese Erben nicht ermittelt hat. Und hat jetzt einfach rechtswidrig falsche Dinge behauptet, und sich dann praktisch dieses Land sich selbst übereignet. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig, weil diejenigen, die eigentlich für die Gesetze und ihre Einhaltung in erster Linie zuständig sind, nämlich die Landesregierung, die Vorbildcharakter hat, die ist einfach außer Acht gelassen worden.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden - es geht um Tausende von Fällen. Könnte das für das Land Brandenburg richtig teuer werden?

Das könnte erstens teuer werden, es könnte auch für beteiligte Personen teuer werden. Hier kommt einmal der Straftatbestand der Untreue in Betracht, aber auch der Straftatbestand des Betruges. Hier liegt ein dringender Tatverdacht vor, nicht einfach ein Anfangsverdacht. Also die Staatsanwaltschaft ist dringend aufgefordert, hier tätig zu werden. Gerade viele Brandenburgerinnen und Brandenburger haben noch wegen der Trennungsgeldaffäre große Vorbehalte gegen die Funktionsfähigkeit auch unserer Justiz. Hier ist die Justiz in besonderer Weise aufgerufen, dann auch gegen die Regierung und gegen Regierungsmitglieder oder auch Beamte vorzugehen, und das so wie es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, objektiv ohne Ansehen der Person.

Wie brisant kann das werden für die Landesregierung.

Man muss sehen, dass sich diese Dinge im Jahr 2000 abgespielt haben. Die Verantwortung der jetzigen Landesregierung ergibt sich daraus, dass die Landesregierung bis jetzt zum BGH-Urteil an dieser ursprünglichen Rechtsauffassung festgehalten hat. Und die Landesregierung ist jetzt erst mal aufgefordert, die Wahrheit zu sagen. Ihr Regierungssprecher hat mal gesagt, es war Praxis, diese Grundstücke herauszugeben, wenn sich Erben gemeldet hatten. Das kann nicht richtig sein, denn der Fall den der BGH zu entscheiden hatte war ja gerade ein Tabu, wenn ein Erbe sich gemeldet hat, und auch die jetzige Regierung dessen Recht bestritten hat.

Und was ist mit den Geschädigten? Halten Sie es für machbar, dass alle Menschen noch zu dem Land kommen, das ihnen rechtmäßig zusteht?

Ja, das kann gar nicht anders sein. Ich bin ganz sicher, wenn die Landesregierung diese Grundstücke nicht freiwillig zurück übereignet - sie muss jetzt allerdings erst mal die Erben ermitteln - dass sie dann dazu gezwungen wird, weil die Rechtslage eindeutig ist. Diese Übertragung war nicht nur eines Rechtsstaats unwürdig, sondern sie war im zivilrechtlichen Sinne nichtig, sie war unwirksam. Und das Land ist jetzt dringend aufgefordert, auch die Erben ausfindig zu machen, damit die Erben auch die Grundstücke bekommen.

Interview: Sabine Beckmann

inforadio, 12.02.2008