Beschlüsse aus der MottenkisteBeschlüsse aus der Mottenkiste

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16.10.2009

"Die Beschlüsse zum Jugendstrafrecht stammen aus der Mottenkiste strafrechtlicher Repression. Sie machen lediglich unter dem Gesichtspunkt von Rache und Vergeltung Sinn. Schärfere Strafen sind völlig wirkungslos, um Straftaten Jugendlicher zu verhindern. Insbesondere Jugendliche machen sich bei der Tat keinerlei Gedanken über die Höhe der zu erwartenden Strafe. Eine Höchststrafe von 15 Jahren ist zudem mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts nicht zu vereinbaren", erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zu den Beschlüssen der künftigen schwarz-gelben Koalition zum Jugendstrafrecht.

"Die Jugendgerichte sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie nutzen das ausdifferenzierte Instrumentarium des Jugendstrafrechts, um den Jugendlichen und Heranwachsenden zu helfen. Wollte die Politik ihren Anteil beisteuern, dürfte sie nicht populistischen und von keiner Sachkenntnis getrübten Forderungen der Boulevardmedien nachkommen. Sie müsste zunächst einmal kräftig in die Bildungs- und Sozialpolitik investieren. Was Jugendliche brauchen sind Bildungschancen, Kulturangebote, Ausbildungsplätze und Zuwendung. Die beste Kriminalpolitik war schon immer gute Bildungs- und Sozialpolitik."