Der bessere ZweckDer bessere Zweck

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06.08.2010

Neues Deutschland, 6.8.2010: "Hacker haben dem deutschen Staat eine kleine Silberscheibe mit gestohlenen Daten zum Kauf angeboten. Es ist nicht das erste Mal. Wie im Fall Zumwinkel enthält die CD Daten von Bankkunden. Wieder wurden die Daten unter Bruch des Datenschutzes beschafft. Erneut fordert die Öffentlichkeit den Ankauf der illegalen Daten. Auch die norddeutschen Linken sind dabei.

Ein weiteres Mal soll der gute Zweck der Steuerfahndung das Mittel des Rechtsbruches heiligen. Denn der Deal mit den Datendieben ist selbst eine Straftat. Sie erfüllt den Straftatbestand der Begünstigung, weil durch den Ankauf der Daten dem Datendieb die Vorteile aus seiner Tat gesichert werden. Außerdem ist es ein unerträglicher Widerspruch, wenn der Staat einerseits durch eine Strafvorschrift ein Geheimnis vor Datendieben schützt, andererseits aber den Diebstahl von Daten durch Geldzahlungen belohnt. Doch dieser staatliche Selbstwiderspruch ist in der Bevölkerung populär. Die Jagd auf Steuerhinterzieher ist schließlich ein guter Zweck. Wer Steuern hinterzieht, nimmt dem Staat das Geld für den Bau von Straßen und Schulen. Er entzieht den öffentlichen Kassen die Mittel für die soziale Sicherung. Er verhindert staatliche Liquidität für Bildung und Gesundheitsfürsorge. Steuerhinterzieher sind Rechtsbrecher. Wieso sollte der Staat das Recht wahren, wenn es um den guten Zweck geht, solche Leute zu jagen und zu bestrafen? Gerade Linken dürfte es schwerfallen, auf diese Frage eine passende Antwort zu finden.

Dabei war es immer schon der gute Zweck, der die unheiligen Mittel schuf. Erst die feste Überzeugung, das Richtige zu tun, lässt Menschen falsch handeln. Deshalb ist die Idee vom zweckgeheiligten Mittel so gefährlich.

Vor einigen Jahren begann eine andere Diskussion in der Gesellschaft, die ebenfalls an die Randbereiche des juristischen Denkens führt. Was wäre – so die heikle Frage – wenn der Staat nur durch Folter Informationen erlangen kann, um die Sicherheit seiner Bürger zu wahren? Was wäre zum Beispiel, wenn ein Verdächtiger eine Zeitbombe platziert hat und deren Aufenthaltsort eben nur unter Qualen preisgäbe? Müsste der Staat dann seine eigene Rechtstreue nicht aufgeben, um der Gefahr zu begegnen? Wieso sollte die körperliche Unversehrtheit der Gefährdeten weniger wert sein als die menschliche Würde des mutmaßlichen Attentäters? Unter dem Eindruck dieser drängenden Fragen kamen viele Menschen zu der Einschätzung, dass Folter rechtsstaatlich möglich sein müsse. Es war der gute Zweck, der sie in die Irre führte.

Die Debatte zum Kauf von Steuerdaten ähnelt der Folterdiskussion. In beiden Fällen erwägt man den Bruch des Rechtes zu dessen Durchsetzung. Die Absurdität dieses Unterfangens ignoriert man. Doch es gibt Mittel gegen die Ignoranz. Ein wirksames Mittel ist es, sich bessere Zwecke über den guten Zweck vorzustellen. Der Rechtsstaat selbst ist so ein besserer Zweck. Er lebt davon, dass er denselben Maßstäben treu bleibt, deren Befolgung er verlangt. Verletzt er diese Maßstäbe, verliert er Ansehen und Autorität. Dann ist er nur noch ein großer Krimineller, der kleine Kriminelle jagt oder mit ihnen Geschäfte treibt.

Der bessere Zweck ist es, das zu verhindern. Er steht über dem guten Zweck eines kurzfristigen Fahndungserfolges oder einer Tataufklärung im Einzelfall. Wer dem Zweck der Rechtsstaatlichkeit dienen will, muss für diesen Zweck die passenden Mittel suchen. Die gibt es auch. Eine bessere Ausstattung der Steuerfahndung erübrigt den Deal mit Kriminellen. Jeder Betriebsprüfer treibt durchschnittlich eine Million Euro zusätzlicher Steuern pro Jahr ein. Ihren Personalbestand zu erhöhen, brächte nicht nur viel Geld ein. Die vermehrte Präsenz in den Wirtschaftsunternehmen sorgte zugleich für mehr Steuerehrlichkeit. Der Rechtsstaat ist ein weites Feld. Und er will behandelt werden wie ein Feld, um reiche Früchte abzuwerfen. Seine Früchte sind die Garantien der Freiheit und der Sicherheit. Sein Saatgut ist seine eigene Rechtstreue. Er muss dieses Saatgut immer wieder einbringen, um neu ernten zu können.

Wenn er aber aus Hunger bereits das Saatgut verschlingt, fallen alle Ernten aus. Dann wird das weite Feld zu einer Brache des Unrechts. Dann hungern alle nach Recht und niemand wird satt."

Wolfgang Nešković

 

Der Beitrag erschien als Teil einer Debatte im Neuen Deutschland vom 6.8.2010. Die vollständige Debatte können Sie unter diesem Link nachlesen.