Der BND ist vom Parlament nicht zu kontrollieren
Der Lübecker Bundesrichter a. D. Wolfgang Neskovic sitzt für die Linkspartei im Bundestag und vertritt die Partei unter anderem im BND-Untersuchungsausschuss.
Von Maike Röttger
Sie haben neulich als erster Abgeordneter ein einwöchiges Praktikum beim Bundesnachrichtendienst in Pullach gemacht. Welche Eindrücke hat das bei Ihnen hinterlassen?
Es war ein erlebnisreicher Besuch, der mir einen informativen Einblick in die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes vermittelt hat. Mit meinen Fragen ist man offen und kooperativ umgegangen. Solche Besuche werde ich fortsetzen. Ich bin beruhigter zurückgefahren.
Lässt sich diese Behörde mit 6000 Mitarbeitern parlamentarisch überprüfen?
Eindeutig nein. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Es ist absurd zu meinen, neun Parlamentarier, die sich alle drei bis vier Wochen wenige Stunden treffen, könnten insgesamt 10000 Mitarbeiter von Geheimdiensten kontrollieren. Ich zähle auch noch den MAD und den Verfassungsschutz hinzu. Hier müssten andere Kontrollstrukturen geschaffen werden.
Welche?
Jedes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums braucht mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiter und ein entsprechendes Sekretariat. Wie bei meinem Praktikum, müssten die Parlamentarier und ihre Mitarbeiter eine entsprechende Ausbildung erfahren. Jeder Abgeordnete im Gremium muss das Recht zu Kontrollbesuchen mit Akteneinsichtsrecht bei den Geheimdiensten haben. Rechtswidriges Verhalten muss grundsätzlich öffentlich bewertet werden können.
Das dürfte in diesem Bereich der Geheimhaltung schwierig werden...
Dieser Eindruck wird immer erweckt. Einen Missstand kann man beschreiben, ohne Informationsquellen oder geheimhaltungsbedürftige Methoden zu nennen. Rechtswidriges Verhalten ist im Regelfall nicht geheimhaltungsbedürftig. Die Öffentlichkeit und die Parlamentarier beschäftigen sich seit etwa
einem Jahr mit dem Bundesnachrichtendienst.
Ist der Geheimdienst außer Kontrolle geraten?
Wir beschäftigen uns im Untersuchungsausschuss mit einer außer Kontrolle geratenen Politik. Der BND ist eigentlich nur ein Dienstleister für die Politik. Ich habe auch dort vor Ort erlebt, dass die Mitarbeiter des BND es als ungerecht empfinden, dass ihre Arbeit in Verruf gerät.
Ist das auch Ihre Meinung?
Ja, wenn das so allgemein geschieht, ist es nicht gerechtfertigt. Ich bin geheimdienstkritisch, aber das heißt nicht, dass ich nicht die Notwendigkeit von Geheimdiensten bejahe. Ich habe nur große Zweifel, ob der Aufwand, der bei den Geheimdiensten getrieben wird, im Verhältnis zur Verwertung der Informationen steht.
An welche Grenzen stoßen Sie bei Ihrer Aufklärung im Untersuchungsausschuss?
Die Regierung betreibt dort eine Politik, die darauf abzielt, die Öffentlichkeit aus der Untersuchung herauszuhalten, obwohl die Verfassung grundsätzlich die Öffentlichkeit fordert. So werden wichtige
Akten überhaupt nicht herausgegeben, andere im Regelfall ohne überzeugende Begründung als Verschlusssache eingestuft. Auch die Aussagegenehmigungen der Zeugen sind so abgefasst, dass die
bedeutsamen Teile nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen können. Die Opposition hält dieses Verhalten für verfassungswidrig und wird deshalb das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Gerade im Fall Kurnaz werden derzeit immer mehr interne Vermerke über die Medien öffentlich. Wären diese sonst nur im Geheimen behandelt worden?
Wenn es richtig wäre, was veröffentlicht wird, dann hätten Sie recht.
Wie viel Öffentlichkeit werden wir erleben, wenn Außenminister Frank-Walter Steinmeier vor dem Ausschuss aussagt?
Ich habe die Sorge, dass er bei entscheidenden Punkten sich hinter die verschlossenen Türen des Ausschusses verzieht.
Hamburger Abendblatt, 28.01.2007




