Bundesjustizministerin muss Harms in den einstweiligen Ruhestand versetzenBundesjustizministerin muss Harms in den einstweiligen Ruhestand versetzen

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05.07.2010

"Die Bundesjustizministerin muss die Generalbundesanwältin umgehend in den einstweiligen Ruhestand versetzen lassen. Es ist unbegreiflich, weshalb Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch immer ihre schützende Hand über die politische Beamtin hält.", erklärt Wolfgang Nešković, Justiziar der Fraktion Die LINKE und Mitglied im Vorstand der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, zu den neuen Erkenntnissen über juristische Fehltritte der Generalbundesanwältin (s. SPIEGEL vom 05.07.2010). Nešković weiter:

"Noch nie in der Geschichte der Bundesanwaltschaft ist diese so nachhaltig und anhaltend vom Bundesgerichtshof belehrt, gerügt und korrigiert worden wie in der Amtszeit von Frau Harms. Eklatante juristische Blamagen kennzeichnen ihre Arbeit. Liberale, den Freiheitsrechten verpflichtete Rechtspolitik lässt sich mit einer solchen Behördenleitung nicht verwirklichen. Die Justizministerin muss die Generalbundesanwältin deshalb endlich durch jemanden ersetzen, der die rechtstaatlichen Standards entsprechend der Rechtsprechung des BGH beachtet.

Die Justizministerin kann Harms als Dienstvorgesetzte augenblicklich in den einstweiligen Ruhestand versetzen."


Für einen Überblick über das "Sündenregister" der Generalbundesanwältin s.
Pressemitteilung vom 30.6.2010.