Einfühlsames Urteil
Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird der Würde des Menschen gerecht. Es orientiert sich an der Lebenswirklichkeit vieler Angehöriger von Sterbenskranken. Diesen Menschen wurde heute eine große Last von den Schultern genommen., erklärt Wolfgang Nešković, Bundesrichter a.D. und Mitglied des Fraktionsvorstands der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, zum Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur passiven Sterbehilfe. Nešković weiter:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs kommt dem gesellschaftlichen Wunsch nach einer eindeutigen Anerkennung von Patientenverfügungen entgegen. Der Richterspruch schafft die notwendige Klarheit im Umgang mit passiver Sterbehilfe.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil den Patientenwillen gestärkt. Es ist richtig, dass die Richter das Selbstbestimmungsrecht von Kranken deutlich aufgewertet haben. Es spricht für das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein der Richter, dass sie sich nicht in formaljuristischen Überlegungen verloren haben.
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Hanno Burmester
Büro Wolfgang Nešković
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