Einklagbare, soziale Grundrechte im Grundgesetz verankernEinklagbare, soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

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02.04.2009

Zu der gestrigen Anhörung zum Thema "Soziale Grundrechte" der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender:

„Immer mehr Menschen erkennen in der Finanzkrise, dass das Grundgesetz sie nicht ausreichend in ihrer sozialen Existenz schützt. Während das Grundgesetz beim Schutz der Freiheitsrechte sich weitgehend bewährt hat, sichert es soziale Rechte nur defizitär ab. Das hat die gestrige Anhörung bewiesen. Deswegen müssen soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit, auf gerechten Lohn, auf soziale Sicherheit und Wohnen endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ihr Zweck - dem Einzelnen die materielle Basis zum Gebrauch der formalen Freiheitsrechte zu gewährleisten - lässt sich am Besten erreichen, wenn sie nicht nur als Staatszielbestimmungen, sondern einklagbar ausgestaltet werden.

Durch eine Absicherungsklausel muss sichergestellt sein, dass die sozialen Grundrechte "europafest" sind. Das heißt: Sie müssen Vorrang haben vor den unternehmerischen Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union."

Lesen Sie die Dokumentation der Anhörung unter diesem Link oder laden Sie sich das pdf herunter.