Falsche SchlussfolgerungFalsche Schlussfolgerung

Handschlag
12.02.2009

Zu der Kritik des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verständigung in Straf­sachen (Deal) erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsit­zen­der und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Deut­schen Bundestag:

„Dem niedersächsischen Justizminister ist zuzustimmen, wenn er davon spricht, dass der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen die "Legali­sie­rung von Mauschelei" sei. Er liegt jedoch falsch, wenn er meint, dieser Vorwurf ließe sich durch "deutliche Nachbesserungen" ausräumen. Auch der Gesetzentwurf des Bundesrates, auf den der Justizminister verweist, würde den unwürdigen Handel von reichen Angeklagten mit einer ärm­lich ausgestatteten Justiz nicht verhindern.


Die LINKE bleibt dabei: Der Deal bevorzugt die finanziell Besserge­stellten und führt zu einem Zweiklassenstrafrecht. Der Reiche kann sich ge­wisser­maßen freikaufen, der Hartz IV-Empfänger nicht. Der Deal muss deshalb nicht gesetzlich erlaubt, sondern gesetzlich ver­bo­ten werden. Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch.“