Fehlentscheidung
Zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtaufnahme von Ermittlungen wegen der Bodenreformaffäre durch den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg erklärt der rechtspolitische Sprecher und Lausitzer Abgeordnete Wolfgang Nešković:
„Die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes stellt eine Fehlentscheidung dar. Sie ist fachlich nicht nachvollziehbar. Schon das Verfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam ist kritikwürdig. Sie hat keine Zeugen gehört und sich damit einer wesentlichen Erkenntnisquelle beraubt. Vielmehr hat sie sich bei ihrer Entscheidung ausschließlich auf die Akten gestützt und verlassen, die ihr die Landesregierung zur Verfügung gestellt hat.
Ob diese vollständig waren und tatsächlich alle auf den Sachverhalt beziehenden Akten umfassten, muss bei einem solchen Verfahren zwangsläufig offen bleiben. Damit lag es allein in der Hand der Landesregierung, über den Umfang des Beweismaterials zu bestimmen. Zwar lässt das Gesetz bei Schriftstücken, die sich in amtlicher Verwahrung befinden, in der Regel kein anderes Vorgehen zu. In solchen Fällen ist jedoch grundsätzlich besondere Skepsis angebracht, da das Herausgabeverlangen der entsprechenden Akten mit Selbstbegünstigungstendenzen kollidieren kann. Denn welcher halbwegs gescheite Beschuldigte übergibt freiwillig Beweismaterial, mit dem er sich unter Umständen selbst ans „Messer liefert"? Die Vernehmung geeigneter Zeugen hätte in dieser Situation helfen können.
Aber auch die rechtliche Bewertung ist fehlerhaft. Für die subjektive Seite der Untreue reicht ein so genannter bedingter Vorsatz aus. Danach genügt es, wenn die damals verantwortlich Handelnden es lediglich für möglich gehalten haben, dass sie sich mit ihrem Verhalten außerhalb des gesetzlich Erlaubten bewegten und dennoch tätig wurden.
Angesichts der eindeutigen Rechtslage und der vielen Bedenken, die damals auch schon intern gegen die beabsichtige Vorgehensweise vorgetragen wurden, insbesondere den "Freizeichnungserklärungen wegen mangelhafter Recherche", kann nicht ernsthaft zweifelhaft sein, dass sie es zumindest für möglich hielten, die Grenzen des gesetzlich Erlaubten zu überschreiten."





