Der Gesetzgeber muss endlich handeln
„Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erfordern gesetzgeberische Konsequenzen. Der Gesetzgeber darf die Entscheidung der Europarichter nicht weiter ignorieren. Er muss die gegenwärtige Rechtslage ändern und darf seine Verantwortung nicht auf die Rechtsprechung verlagern,“ erklärt Wolfgang Neškovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Justiziar der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zu den gestrigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Neškovic weiter:
„Nach den neuen Urteilen steht fest, dass die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung und die nachträgliche Sicherungsverwahrung menschenrechtswidrig sind. Damit muss der Gesetzgeber die bis 1998 geltende Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren wieder einführen und für die sogenannten Altfälle die 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen. Außerdem folgt aus der Begründung im Fall H., dass es für das Therapieunterbringungsgesetz keinen sinnvollen Anwendungsbereich gibt. Der EGMR hat festgestellt, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aus Präventionszwecken bei bloßen Persönlichkeitsstörungen gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Da das Therapieunterbringungsgesetz genau auf diesen Sachverhalt abzielt, wird es wirkungslos bleiben und zukünftige Entlassungen für diesen Personenkreis nicht verhindern können.“





