Gesetzgebungsoutsourcing einstellen
„Die Praxis des Gesetzgebungsoutsourcing muss unverzüglich eingestellt werden. Der Staat darf die Gesetzgebung nicht privatisieren. Hiermit verletzt er seine grundgesetzlich festgelegten Kernaufgaben“, erklärt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag und Bundesrichter a.D., zum Bericht des Bundesrechnungshofes, der die staatliche Vergabe von Aufträgen zur Erstellung von Gesetzesentwürfen an private Anwaltskanzleien kritisiert. Neskovic weiter:
„Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen (Art. 33 Abs. 4 GG). Rechtsanwälte sind als Vertreter von Partikularinteressen nicht geeignet, gemeinwohlorientierte Gesetzentwürfe zu erstellen.
Externe sind für die Gesetzgebungstätigkeit weder demokratisch legitimiert, noch werden sie demokratisch kontrolliert. Hinzu kommt, dass die beauftragten Rechtsanwaltskanzleien ihre besondere Expertise in der Regel durch vorherige oder laufende Mandate aus dem Kreis derjenigen Personen gewinnen, die von den gesetzlichen Neuregelungen insbesondere betroffen sind. Deshalb sind Konflikte zwischen den Interessen des Gemeinwohls und denen des privaten Mandanten vorprogrammiert.
Außerdem erweist sich die Übertragung von Gesetzgebungsaufgaben zusätzlich als sinnlose Verschwendung von Steuergeldern. So musste die Bundesregierung zum Beispiel auf eine entsprechende schriftliche Anfrage einräumen, dass sie für einen Gesetzentwurf zum CCS-Gesetz in der letzten Legislaturperiode ein Honorar von 190.000 Euro an eine auswärtige Rechtsanwaltskanzlei gezahlt hatte. Dieser Gesetzentwurf wanderte anschließend in den Papierkorb.
2009 wurden 16 Gesetzesentwürfe von Externen erarbeitet. In den Jahren 1990 bis 1999 hingegen war es ein einziger Gesetzestext. Dies zeigt: der Staat war in der nahen Vergangenheit fähig, seine Kernaufgaben selbst wahrzunehmen. Es gibt keinen guten Grund, weshalb dies heute nicht mehr der Fall sein sollte.“





