Grundlegende Fehler
„Die geplante Reform der Sicherungsverwahrung beseitigt grobe Mängel in der Gesetzgebung. Der notwendige kriminalpolitische Kurswechsel ist aber ausgeblieben. Grundlegende Fehler der Sicherungsverwahrung werden festgeschrieben.“, erklärt Wolfgang Neškovic;, Bundesrichter a.D. und Mitglied des Fraktionsvorstands der Linksfraktion im Deutschen Bundestag anlässlich der Neuordnung der Sicherungsverwahrung.
Neškovic; weiter:
„Der Koalition wagt es nicht ausreichend, sich zu unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen zu bekennen. Der Rechtstaat ist eine Risikoveranstaltung. Unsere Grundwerte setzen voraus, dass der Staat nicht jedes Risiko für die Bevölkerung ausschließen kann. Deshalb gilt der
Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit, nicht für die Sicherheit.
Die Sicherungsverwahrung missachtet dieses Grundprinzip. Hier werden Gefangene für Taten bestraft, die sie noch gar nicht begangen haben. Dies geschieht, obwohl die tatsächliche Rückfallwahrscheinlichkeit kaum vorhersagbar ist. Experten gehen davon aus, dass bis zu 90% der dauerhaft Sicherungsverwahrten nach einer Entlassung nicht rückfällig würden. Diese Menschen werden auf Grundlage eines bloßen Verdachts ihrer Freiheit beraubt. Das widerspricht den Grundwerten unserer Gesellschaft.
Besonders scharf zu verurteilen ist, dass die Sicherungsverwahrung für nach Jugendstrafrecht Verurteilte weiterhin möglich ist. Zudem hält die Koalition an der unbefristeten Sicherungsverwahrung fest. Beides ist ein grundlegender Fehler. Schwarz-Gelb hat damit die Chance vertan, in Menschen nicht nur den Täter und das Risiko zu sehen, sondern auch die Chance auf seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft.“
Auch die Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung bedeutet eine Fortsetzung des überzogenen Sicherheitsdenkens, das mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung eingerissen ist. Es droht der massenhafte Vorbehalt zur Sicherungsverwahrung in richterlichen Urteilen. Die Sicherungsverwahrung würde so schnell wieder zum Normalfall.“




