Was hat Rousseau uns zu sagen?Was hat Rousseau uns zu sagen?

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03.12.2005

Wolfgang Neskovic über Grundgesetz und Pflichten von Richtern

Der 57-Jährige, bisher Richter am Bundesgerichtshof, ist rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag.

Sie haben in Ihrer ersten Bundestagsrede den großen französischen Denker Rousseau zitiert. Womit?

Im Mittelpunkt meiner Rede stand folgendes Zitat von Rousseau: "Zwischen dem Starken und dem Schwachen befreit das Gesetz, während die Freiheit unterdrückt." Ich habe es wie folgt erläutert: Der Starke braucht weder den Staat noch das Recht. Er hat die Macht. Der Schwache braucht den Staat und das Recht. Sie schützen ihn vor den Starken.

Dieses Rechtsverständnis ist hierzulande sicher nicht nur für Juristen ungewöhnlich. Wie haben Ihre Kollegen im Bundestag darauf reagiert?

Unterschiedlich. Meine Fraktion hat mich voll unterstützt, während insbesondere seitens der SPD - offensichtlich bis ins Mark getroffen - mit wütenden und unqualifizierten Zwischenrufen reagiert wurde.

Sie haben beklagt, dass die Rechtspolitik in der Bundestagsdebatte zur Regierungserklärung vornehmlich auf die Begriffe Sicherheit und Freiheit reduziert wurde. Beides ist ja wohl wesentlich. Jeder will doch möglichst sicher vor Verbrechern sein, egal ob Kriminelle oder Terroristen. Und vielen ist auch Freiheit vor Übergriffen des Staates wichtig.

"Sicherheit" und "Freiheit" sind natürlich ganz wichtig. Für eine linke Rechtspolitik reichen sie jedoch nicht aus. Aus unserer Verfassung ergibt sich, dass das moderne Recht ohne den Sozialstaat nicht auskommt. Er gehört über Artikel 79, Absatz 3 Grundgesetz zu den unabänderlichen Grundwerten unser Verfassung. Deswegen ist eine linke Rechtspolitik ohne den Sozialstaat nicht denkbar. Wir müssen uns den Sozialstaat leisten. Das ist der Auftrag unseres Grundgesetzes.

Wenn Frau Merkel ihre Regierung unter das Motto stellt: "Mehr Freiheit wagen!", verschweigt sie, dass die Regierungspolitik in Wirklichkeit unter dem zynischen Motto steht: "Mehr Armut wagen!". Denn Freiheit nützt nur demjenigen, der die finanziellen Mittel hat, um von ihr Gebrauch zu machen. Deshalb gehört zu einem richtig verstandenen Freiheitsbegriff auch die "Gleichheit" in der Gesellschaft und die soziale Absicherung.

Sie sprechen von linker Rechtspolitik. Was verstehen Sie darunter?

Für uns ist das Recht kein Instrument zur Betonierung der Gesellschaft, sondern ein Mittel zu ihrer Veränderung. Dabei müssen die friedensstiftende Kraft des Rechts und seine sozialstaatliche Fundierung stets leitend sein.

Sie treten für Unabhängigkeit der Richter ein, sprachen aber zugleich davon, dass sie politisch sind. Ist das nicht ein Widerspruch?

Als Demokraten auf dem Richterstuhl sind die Richter dem Rechtstaat ebenso wie dem Sozialstaat verpflichtet. In diesem Sinne sind sie politisch und sollen sich dessen bewusst sein. Dabei müssen sie sich allerdings gegen Einflüsse - insbesondere der Exekutive - wehren, die darauf ausgerichtet sind, diesen Zielen entgegen zu wirken.

Sie wandten sich in Ihrer Bundestagsrede gegen eine so genannte große Justizreform, "die den Richter zum bloßen Erledigungsautomaten degradiert". Droht diese Gefahr wirklich?

Ja. Die Reformpläne laufen darauf hinaus, den Richtern das wichtigste Gut für ihre Arbeit zu nehmen: die Zeit. Zeit ist das, was sie für das schwierige Amt brauchen, das ihnen anvertraut ist: die Trennung von Unrecht und Recht. Denn der Wahrheit Mutter ist die Zeit und nicht der richterliche Erledigungsautomat.

Fragen: Claus Dümde

Neues Deutschland, 03.12.2005