Herber Rückschlag für Innenminister Schäuble
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
"Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die weitreichenden und schrankenlosen Pläne von Innenminister Schäuble, dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchung zur "Verhütung von Straftaten" zu ermöglichen, einen herben Rückschlag erlitten. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht - wie erwartet - die Online-Durchsuchung nicht für generell unzulässig erklärt, es hat aber größtmögliche Hürden hierfür aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen bei einer konkreten Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter kommt die Online-Durchsuchung überhaupt in Betracht. Damit sind sämtliche Pläne des Innenministers gescheitert, die darauf abzielten, die Online-Durchsuchung schon im Vorfeld von Straftaten zu ermöglichen.
Es ist jedoch zu bedauern, dass das Gericht im Kernbereich der privaten Lebensgestaltung hinter seiner bisherigen Rechtsprechung zurückbleibt. In seinem Urteil zum "Großen Lauschangriff" hatte es diesen Bereich noch unter einen absoluten Schutz gestellt. Durch sein heutiges Urteil hat es diesen Schutz relativiert, indem es zwar die Verwertung von Informationen aus diesem Bereich ausschließt, den Zugriff hingegen zunächst einmal für zulässig erachtet. Damit gibt es zukünftig keinen Bereich absolut geschützter privater Lebensgestaltung mehr."





