Juristisch nicht nachvollziehbar
Zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in der Brandenburger Bodenreformaffäre erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
„Die Entscheidung der Potsdamer Staatsanwaltschaft, keine weiteren Ermittlungen in der Bodenreformaffäre durchzuführen, ist angesichts der unmissverständlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes juristisch nicht nachvollziehbar. Zwar entspricht es der ständigen Rechtssprechung, dass an den Nachweis des subjektiven Tatbestandes der Untreue strenge Anforderungen zu stellen sind. Dazu gehören das Bewusstsein der Pflichtverletzung und des Vermögensnachteils. Nach den Festlegungen des Bundesgerichtshofes kann dies nicht ernsthaft zweifelhaft sein.
Denn die Auflassung der Grundstücke an das Land erfolgte in dem Bewusstsein, dass hierdurch die Interessen der von der Verjährungsvorschrift begünstigten Erben verletzt werden. Diese verloren ihr Eigentum, obwohl sie aufgrund der Verjährungsvorschrift einen Anspruch darauf hatten, die Grundstücke behalten zu dürfen. Dabei war den handelnden Personen auch klar, dass dieses Ergebnis zu Lasten der Erben nur erreichbar war, indem der unzutreffende Eindruck erweckt wurde, dass Land habe einen Anspruch auf Übertragung, weil die Erben nicht zuteilungsfähig gewesen seien. Dies, obwohl unstreitig ein Prüfung dieser Voraussetzung unterblieben war.
Bei dieser Sachlage kann den betroffenen Erben, sofern sie Anzeige erstattet und nunmehr einen Einstellungsbescheid erhalten haben, empfohlen werden, den Rechtsweg zu beschreiten. Nach einer Beschwerde zum Generalstaatsanwalt kommt hier auch das sogenannte Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Frage."





