Justizielle FeindseligkeitJustizielle Feindseligkeit

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22.07.2010

Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert nicht überzeugend, sondern reduziert sich auf Rechtsbehauptungen. Die Richter wiederholen lediglich die auf juristischem Kindergartenniveau angesiedelten Argumente des Verfassungsschutzes. Insgesamt atmet diese Entscheidung den Geist einer seit Weimar traditionellen Feindseligkeit der Justiz gegen linke Politik. Jedenfalls können sich SPD und CDU zu ihrer Personalpolitik im Richterwahlausschuss gratulieren," erklärt Wolfgang Nešković, Justiziar der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag und Bundesrichter a.D., zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Ramelow.

Nešković weiter: Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, vor einem Umsturz insbesondere einem gewaltsamen - zu schützen. Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass einer Partei im politischen Wettstreit Nachteile durch eine politische Stigmatisierung entstehen. Indem das Bundesverwaltungsgericht nur eine offene Beobachtung aus allgemein zugänglichen Quellen für verhältnismäßig hält, räumt es ein, dass von der LINKEN kein Gefährdungspotential ausgeht.

Mit einer Beobachtungstätigkeit, die sich in einer bloßen Archivierung öffentlicher Erklärungen erschöpft, wird eine Verfassung ganz offenkundig nicht vor ihrer (gewaltsamen) Beseitigung geschützt. Damit bleibt als einziger Zweck der Beobachtung die politische Denunziation der LINKEN. Es ist nicht vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht einer solchen politischen Strategie den verfassungsrechtlichen Segen geben wird.


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Hanno Burmester
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