Mehr Gerechtigkeit bei Bundestagswahlen wahrscheinlich erst ab 2011Mehr Gerechtigkeit bei Bundestagswahlen wahrscheinlich erst ab 2011

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03.07.2008

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Negatives Stimmgewicht" erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen, weil es bei künftigen Bundestagswahlen für mehr Gerechtigkeit sorgen wird. Der lange Umsetzungszeitraum, den das Gericht dem Gesetzgeber gewährt hat, spricht jedoch nicht gerade für übergroßes Zutrauen in dessen handwerkliche Qualitäten. Es wäre besser gewesen, die Wiederholung von Wahlpossen wie 2005 in Dresden schon zur nächsten Bundestagswahl definitiv auszuschließen.

Das Verfassungsgericht hat in dem Phänomen des sogenannten negativen Stimmgewichts völlig zu Recht einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl gesehen. Der Gesetzgeber sollte das Urteil zum Anlass nehmen, Regelungen zu finden, die das Entstehen von Überhangmandaten ganz ausschließen. Denn Überhangmandate führen regelmäßig zu Verzerrungen des Wahlergebnisses zugunsten der großen Parteien."