Onlinedurchsuchungen waren verfassungswidrigOnlinedurchsuchungen waren verfassungswidrig

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10.03.2009

Zu einem Bericht des Spiegel, nach dem der BND in den vergangenen Jahren rund 2500 Onlinedurchsuchungen im Ausland durchgeführt hat, erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag:

„Der BND ist auch jenseits der Landesgrenze an die Grundrechte gebunden. Dies gilt - entgegen der Auffassung der Bundesregierung - auch für Ausländer. Deshalb waren die angeblich 2500 Onlinedurchsuchungen allein schon mangels gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig. Spätestens seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999 steht fest, dass das Ausland kein rechtsfreier Raum ist.

Nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes sind Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden. Eine territoriale Begrenzung der Grundrechtsbindung findet im Wortlaut keine Stütze. Die Grundrechte als Abwehrrechte - soweit sie als Menschenrechte ausgestaltet sind - lassen es auch nicht zu, mit Bürgern eines anderen Staates in einer Art zu verfahren, die den hier lebenden Menschen gegenüber verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.

Grundrechtseingriffe bedürfen zwingend einer gesetzlichen Grundlage. Es zeugt deshalb von verfassungsrechtlicher Gewissenlosigkeit, wenn das Kanzleramt für die nächsten Wochen lediglich eine neue Dienstvorschrift ankündigt. Dies gilt insbesondere deswegen, weil das Instrument der Onlinedurchsuchung auch in den durch Artikel 1 des Grundgesetzes absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen kann. Gerade für diesen Bereich sind gesetzliche Regelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen unerlässlich."