PhantomgesetzPhantomgesetz

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27.08.2010

Der so genannte Kompromiss der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung ist eine Nullnummer. Das Vorhaben wird ihr bald um die Ohren fliegen. Die Koalition will ein Phantomgesetz beschließen. Es hilft niemandem und betrifft absehbar niemanden. Der Gesetzentwurf dient einzig dazu, die Bevölkerung zu beruhigen“, erklärt Wolfgang Nešković, Bundesrichter a.D. sowie Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, zum „Kompromiss“ der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung. Nešković weiter:

 

Der Großteil der Altfälle, die laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entlassen werden sollen, wird absehbar ungehindert in Freiheit kommen und dort auch bleiben. Daran ändert das Vorhaben der Koalition überhaupt nichts. Es geht ins Leere. Sofern unter den entlassenen Straftätern tatsächlich Personen sein sollten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung für sich oder andere eine Gefahr darstellen, können sie aufgrund der Unterbringungsgesetze der Länder bereits heute ohne weiteres weggesperrt werden. Für diesen Personenkreis besteht deswegen kein Regelungsbedarf. Nach bisheriger Kenntnis ist die Mehrheit der Altfälle nicht psychisch krank oder psychisch gestört. Diese Straftäter darf man auch nicht zu Gestörten erklären, nur um sie wegsperren zu können. Das ging zwar in der Sowjetunion, nicht aber im Rechtstaat.

 

Die Bundesregierung kommt nicht umhin, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten. Dies wird sich auch bei der Neuregelung der Sicherungsverwahrung zeigen. Die bisher vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte sind mit dem Straßburger Urteil nicht vereinbar. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist nichts anderes als eine verschärfte Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung in neuem Gewand. Bei Umsetzung würde sie zu einer massiven Ausweitung der Sicherungsverwahrung führen. Das liefe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuwider, wonach die Sicherungsverwahrung die absolute Ausnahme bleiben soll.“