Puddingverbot für Dicke?Puddingverbot für Dicke?

logo-lr-gross.jpg
24.06.2010

Lausitzer Rundschau, 24.6.2010: "Führerscheinentzug statt Geld- oder Freiheitsstrafe für Straftäter? Das sollten die Länderjustizminister am Mittwoch auf Vorschlag aus Niedersachsen beschließen, lehnten es aber ab. Heute ist die Wegnahme des Führerscheins nur nach Delikten im Straßenverkehr möglich.

Das Fahrverbot wirkt in diesen Fällen als erzieherische Maßnahme. Wer schlecht fährt, verliert die Befugnis dazu. Das macht Sinn und dabei sollte es bleiben. Keinen Sinn macht es, einem Taschendieb die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zum Stehlen braucht niemand ein Auto. Vor allem aber wäre der abstruse Plan ein Angriff auf die Prinzipien unseres Strafrechtssystems gewesen. Es beruht auf dem Prinzip der Gleichheit. Der Entzug von Freiheit oder Geld trifft alle Menschen mehr oder weniger gleichermaßen. Deswegen sind Geld- und Haftstrafe gerechte Sanktionen. Fahrverbote hingegen träfen Straftäter höchst ungleich. Der Stadtmensch kann nach dem Führerscheinentzug die U-Bahn benutzen. Der Gutverdienende ruft sich ein Taxi. Aber Menschen, die auf dem Land leben, sind mit einem Fahrverbot ins Mark getroffen. Der Verlust der Fahrerlaubnis bedroht nicht nur ihren Job und damit ihre Existenz. Sie können auch ihre Kinder nicht mehr zur Schule fahren, keine Einkäufe erledigen, die kranken Eltern im Heim nicht besuchen.Dazu kommt: Mit dem Fahrverbot würde eine Art Sonderstrafrecht für Führerscheinbesitzer eingeführt. Denn nur wer überhaupt einen Führerschein hat und schätzt, kann dessen Verlust als Sanktion empfinden. Konsequent gedacht müsste man dann auch für Nichtführerschein-Besitzer jeweils nach dem passenden Übel suchen. Internetentzug für Jugendliche? Opernverbot für Bildungsbürger? Puddingverbot für Dicke? Geht das zu weit? Alles was zu weit geht, beginnt irgendwo. In diesem Fall beim Fahrverbot als Regelsanktion. Gut, dass man die Finger davon lässt."

Wolfgang Nešković