Das Recht auf Selbstschädigung
Sacco und Vanzetti sprach mit Wolfgang Neskovic, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, der seit vielen Jahren für die Liberalisierung der Drogengesetzgebung in Deutschland eintritt. Auf sein Bemühen gehen erste rechtliche Schritte der Anerkennung von Cannabis als Alltagsdroge zurück.
Was bedeutet die sogenannte Geringe Menge?
Wenn Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, erworben, in sonstiger Weise verschafft oder besessen werden, kann von einer Bestrafung abgesehen werden. Die Vorschrift des § 31a BtMG gestattet der Staatsanwaltschaft in weitem Umfang, Ermittlungsverfahren ohne Mitwirkung des Gerichts einzustellen; sie eröffnet damit zugleich die Möglichkeit, die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften durch Verwaltungsvorschriften zu steuern. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht, aufgrund eines sogenannten Vorlagebeschlusses einer von mir geleiteten Strafkammer des Landgerichts Lübeck entschieden, dass das Cannabisverbot nur dann verfassungsgemäß ist, wenn bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch keine Strafverfolgung stattfindet.
Wie hoch liegt der Grenzwert der Geringen Menge?
Die Praxis der Strafverfolgung und die jeweils festgelegte Geringe Menge sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Derzeit liegt der Grenzwert der Geringen Menge zwischen fünf Gramm Cannabis in Mecklenburg-Vorpommern und 15 Gramm in Berlin. In den meisten Bundesländern gelten sechs Gramm.
Existiert ein allgemeines Recht auf Rausch?
Im Grundgesetz Artikel II ist das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit festgeschrieben. Jeder hat also das Recht, selbstbestimmt zu leben. Dazu zählt auch das Recht auf Selbstschädigung. Menschen müssen und sollen über ihr Handeln eigenverantwortlich entscheiden. Niemand käme beispielsweise auf die Idee, den Konsum von Fastfood zu verbieten, obwohl die schädigende Wirkung auf den Körper bekannt ist.
Als Richter strittest Du vehement für die Legalisierung von Cannabis. Setzt Du Dich als Politiker weiterhin für die Liberalisierung des Drogenrechts ein?
DIE LINKE setzt sich schon seit langem auf allen Ebenen für einen diskriminierungsfreien Umgang mit Cannabis ein. So bleibt unser Ziel die vollständige Legalisierung. Eine Milderung der Strafverfolgung kommt für uns als Zwischenlösung in Betracht, solange eine Legalisierung noch nicht erfolgt ist. In Berlin ist durch unsere Bemühungen die Bruttomenge von Cannabisharz oder Marihuana, bis zu der grundsätzlich Ermittlungsverfahren einzustellen sind, von sechs auf 15 Gramm erhöht worden; bei Mengen bis 30 Gramm bleibt die Option der Straffreiheit offen.
Und selbst? Nimmst Du Dein Recht und Deine relativen Freiheiten gelegentlich wahr?
Ich bin eher ein Asket. Ich habe noch nie einen Joint oder eine Zigarette geraucht. Ich bekämpfe jedoch die doppelte Moral im gesellschaftlichen Umgang mit Drogen. Einerseits wird der Konsum von Alkohol und Nikotin erlaubt, zum Teil sogar gefördert, andererseits werden junge Leute für einen Joint kriminalisiert.
Sacco & Vanzetti ist das junge Magazin der Tageszeitung Neues Deutschland und erscheint monatlich.
Sacco & Vanzetti, Ausgabe Nr. 15, Januar 2008





