Rechtsstaatlich unwürdiges Schwarze-Peter-Spiel muss ein Ende haben 
"Das rechtsstaatlich unwürdige Schwarze-Peter-Spiel im Umgang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte muss ein Ende haben. Die Bundesregierung darf die menschenrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland nicht länger auf die Gerichte abschieben. Sie muss endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die anhaltende Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Deutschland sofort beendet,“ sagt Wolfgang Neskovic Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Justiziar der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zum gestern bekannt gemachten Beschluss des fünften Strafsenats des Bundesgerichtshofes. Neskovic
weiter:
„Der Beschluss des fünften Strafsenats bedeutet, dass in der Bundesrepublik Deutschland mehr als ein halbes Jahr nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin Menschen unter Verstoß gegen das rechtsstaatlich und menschenrechtlich fundamentale Rückwirkungsverbot weggesperrt werden. Dies ist eine beispiellose Missachtung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Anfragebeschluss behauptet, dass es keine Möglichkeit für die deutschen Gerichte gebe, eine konventionsgemäße Rechtslage herzustellen. Deshalb ist die Bundesregierung aufgerufen, endlich konventionsfeste Gesetze auf den Weg zu bringen. Sie muss einsehen, dass ihr Versuch, die Gerichte als völkerrechtliche Ausputzer zu missbrauchen, gescheitert ist.“





