Schutz der Freiheit nicht nur dem Verfassungsgericht überlassen
"Der Schutz der Freiheit beginnt nicht erst dort, wo eine gesetzliche Regelung vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig aufgehoben wird. Nicht alles, was verfassungsrechtlich zulässig ist, ist auch politisch wünschenswert. Die FDP ist aufgefordert, in diesem Politikbereich eigenen politischen Gestaltungswillen zu zeigen," erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zu einer "Anregung" von Wolfgang Bosbach, die Themen Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz aus den Koalitionsverhandlungen auszuklammern und entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht abzuwarten:
Nešković weiter::
"Will die FDP ihrem Ruf als Bürgerrechtspartei gerecht werden, darf sie den in den letzten Jahren errichteten Sicherheitsstaat nicht unverändert bestehen lassen. Sie muss stattdessen in den Koalitionsverhandlungen deutliche Korrekturen durchsetzen. Die FDP darf nach ihren Ankündigungen im Wahlkampf das Politikfeld "Schutz der Bürgerrechte" nicht länger vollständig dem Verfassungsgericht und der Opposition überlassen."





