Für eine soziale VerfassungFür eine soziale Verfassung

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11.08.2009

Die Bundesrepublik ist ein freies Land. Dafür sorgen die Grundrechte in der Verfassung. Sie garantieren zum Beispiel das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auf freie Berufswahl und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Doch was haben die Menschen von der Versammlungsfreiheit, wenn ihnen das Geld fehlt, zur Demonstration zu fahren? Was nützt ihnen die freie Wahl des Berufes, wenn sie Hungerlöhne bekommen, mit denen sie ihre Familien nicht ernähren können?

Welchen Wert hat Informationsfreiheit, wenn die Menschen ihren Internetanschluss nicht bezahlen können? Was haben die Bürgerinnen und Bürger von der freien Entfaltung der Persönlichkeit, wenn kulturelle Veranstaltungen für sie nicht bezahlbar sind? Diese Beispiele zeigen: Freiheit ohne die notwendigen finanziellen Mittel für ihren Gebrauch bleibt wertlos. Deswegen müssen soziale Rechte in der Verfassung stehen und durchsetzbar sein. Es ist unwürdig, wenn die Menschen sie von der Politik erbetteln müssen. Erst wenn die Verfassung selbst bestimmt, was sozial ist und was nicht, werden sich die Politiker aller Parteien daran halten müssen. DIE LINKE kämpft dafür, dass diese Utopie Wirklichkeit wird – für ein Leben aller Menschen in Würde. Für dieses Ziel hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag in dieser 16. Wahlperiode zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt: Mit dem ersten Entwurf schlugen wir einen umfassenden Katalog sozialer Grundrechte vor, die die Freiheitsrechte sinnvoll ergänzen. Unser zweiter Entwurf sah eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips und die Verpflichtung des Staates auf Herstellung einer gerechten Sozialordnung vor.

Beide Entwürfe stellen wir Ihnen zum Online-Lesen und auch zum Download zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Meinungen, Kritik und Anregungen.

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Gesetzentwurf Soziale Grundrechte.pdf203.05 KB
Gesetzentwurf Konkr_Sozialstaatsprinzip.pdf309.7 KB