Sozialstaatsverpflichtung des Grundgesetzes in der Richterschaft noch nicht vollständig angekommen
"Es spricht Vieles dafür, dass das Verfassungsgericht aufgrund der mündlichen Verhandlung zu der Auffassung gelangen wird, dass die Hartz IV-Regelsätze für Kinder nicht verfassungsgemäß sind. Bedauerlich ist jedoch, dass das Verfassungsgericht sich erst jetzt mit den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften befassen kann", erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher und Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zu der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht aufgrund der Vorlagebeschlüsse des LSG-Darmstadt und des Bundessozialgerichtes.
Nešković weiter:
"Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze liegen auf der Hand. Es ist deshalb enttäuschend, dass sich bislang kein Gericht erster Instanz und kein weiteres Landessozialgericht dazu entschließen konnten, die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dies zeigt, dass die Sozialstaats-verpflichtung des Grundgesetzes in der Richterschaft noch immer nicht vollständig angekommen ist."





