Staatlich organisierte NachsichtStaatlich organisierte Nachsicht

23.02.2010

"Die strafrechtliche Verfolgung von Steuerkriminalität ist staatlich organisierte Nachsicht.", erklärt Wolfgang Neškovic, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zur Straffreiheit für Steuerkriminalität bei Selbstanzeige. Neškovic weiter:

"Diese staatlich organisierte Nachsicht fängt schon damit an, dass der Staat zu wenige Betriebsprüfer und Steuerfahnder beschäftigt. Jeder Betriebsprüfer treibt durchschnittlich eine Millionen Euro zusätzlicher Steuern pro Jahr ein. Schon deshalb ist die staatliche Laxheit bei der Verfolgung Steuerkrimineller völlig unverständlich. Die Nachsicht mit Steuerkriminellen findet seine Fortsetzung in der Straflosigkeit bei Selbstanzeige. Diese Straffreiheit ist ein Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Sie dient als unnötiges Dankeschön für die bürgerschaftliche Verantwortungslosigkeit der Steuerkriminellen. Das Gemeinwesen muss ihr Handeln sowohl präventiv wie repressiv wirkungsvoller bekämpfen.Steuerkriminelle schädigen das Gemeinwesen in seinem Kern. Sie entziehen ihm die Substanz, die der starke Staat zum Handeln benötigt. Deshalb ist es eine falsche Botschaft, bei Selbstanzeige auf Strafverfolgung zu verzichten. Statt einer weiteren Privilegierung der Privilegierten wäre hier mehr staatliche Durchsetzungskraft gefragt."