Für starke soziale GrundrechteFür starke soziale Grundrechte

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08.02.2010

„Der Sozialabbau der letzten Jahre zeigt: Die Stärkung der sozialen Rechte ist ebenso lebensnotwendig wie die Verteidigung der Freiheitsrechte.“, erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zur morgigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen für Kinder. Nešković weiter:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte Ausgangspunkt für ein grundlegendes Umdenken sein. Die Sozialpolitik hat im letzten Jahrzehnt in grundgesetzwidriger Weise das Sozialstaatsprinzip verletzt. Dieses Sozialstaatsprinzip gehört zu den tragenden Säulen unserer Verfassung. Es ist in der sog. Ewigkeitsklausel in Art. 79, Abs. 3 für unantastbar erklärt worden. Wer meint, wir könnten uns den Sozialstaat nicht leisten, stellt sich deshalb gegen das Grundgesetz.

Dennoch hat die Politik das Sozialstaatsprinzip im letzten Jahrzehnt mit den Füßen getreten und die Gerichte haben ihm deutlich zu wenig Beachtung geschenkt. Das Scheitern der Hartz-Gesetze zeigt: Es ist notwendig, das Sozialstaatsprinzip zu konkretisieren und durchsetzbare soziale Grundrechte im Grundgesetz festzuschreiben. Nur so genießen die Bürgerinnen und Bürger Schutz vor ideologischen Irrgängen wie denen des letzten Jahrzehnts.“