Auch strafrechtliche Konsequenzen prüfenAuch strafrechtliche Konsequenzen prüfen

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26.11.2009

"Die politisch veranlassten Rücktritte von Schneiderhahn und Wichert reichen nicht aus. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird prüfen müssen, ob die Zurückhaltung von Informationen durch Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums den Straftatbestand der Strafvereitlung oder Vorschriften des Wehrstrafgesetzes erfüllen," erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zu Berichten, nach denen das Bundesverteidigungsministerium Informationen zu dem Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster vom 4. September in Afghanistan gegenüber der Öffentlichkeit und der ermittelnden Staatsanwaltschaft zurückgehalten hat.

Nešković weiter: "Die Vorgänge zeigen zudem, wie wichtig gerade in derart politisch brisanten Fällen die Unabhängigkeit der Justiz ist. Wer eine eigene Militärgerichtsbarkeit will, gefährdet diese Unabhängigkeit. Es muss gewährleistet sein, dass zwischen Militär und Justiz eine kritische Distanz bestehen bleibt. Die Justiz darf bei ihren Ermittlungen nicht anfangen, in militärischen Kategorien zu denken."