Ungerechtigkeit ist kein Naturereignis - für eine sozialstaatliche Rechtspolitik!
Eine neue Legislaturperiode beginnt - von der Regierungserklärung der Kanzlerin und von den Festlegungen im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU erwartete man Grundsätzliches: Was ist die grundsätzliche Marschrichtung der Mehrheitspolitik? Welche grundsätzlichen Lösungen bietet man für die Probleme des Landes an? Für den Bereich der Rechtspolitik waren Regierungserklärung und Koalitionsvertrag vor allem Eines: grundsätzlich Nichts sagend. Zur Dritten Gewalt, einer tragenden Säule des demokratischen Rechtsstaates, fiel den Koalitionären nur Belangloses ein. In seiner ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag rügte Wolfgang Neskovic die rechtspolitische Konzeptlosigkeit der neuen Regierung und stellte dieser die Prinzipien einer Linken Rechtspolitik entgegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich der Auffassung, dass die Festlegungen im Koalitionsvertrag enttäuschen. Insgesamt belegen sie den geringen Stellenwert, den Sie der Rechtspolitik beimessen. Sie wird als Stiefkind und lästige Nebensache behandelt.
Die Debatte hier hat deutlich gezeigt: Die Rechtspolitik wird vornehmlich auf die Begriffe Sicherheit und Freiheit reduziert. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Buchhalterischer Fleiß bei der Aufzählung von Gesetzen reicht sicherlich nicht.
Am Beginn des 21. Jahrhunderts sind gerade Sie als Sozialdemokraten für sehr viel mehr als für Sicherheit und Freiheit verantwortlich, wenn Sie Ihre Arbeit gut machen wollen.
Lesen Sie bei Rousseau nach, was Sie uns nicht glauben: Zwischen dem Starken und dem Schwachen befreit das Gesetz, während die Freiheit unterdrückt. Der Starke braucht weder den Staat noch das Recht. Er hat die Macht. Der Schwache braucht den Staat und das Recht - sie schützen ihn vor dem Starken. Die friedensstiftende Kraft des Rechts und seine sozialstaatliche Fundierung werden bei Ihnen nicht erkennbar.
(An die SPD gerichtet:) Meine Herren, bleiben Sie doch ruhig. Sie wirken irgendwie aufgeregt. Sie wissen ja, dass ich einmal in Ihrer Partei war, und ich weiß, warum ich ausgetreten bin. Dafür gab es gute Gründe. Sie machen nämlich keine sozialstaatliche Politik mehr. Ich setze noch eines obendrauf: Wenn die Linkspartei die Regierung stellen würde und für die Rechtspolitik verantwortlich wäre, dann könnten die Bürger in diesem Land zumindest auf mehr Gerechtigkeit hoffen.
Eine linke Rechtspolitik tritt für soziale Gerechtigkeit und Freiheitsrechte, die Solidarität der Menschen gegen die Vernichtung durch Krieg, die innere Demokratisierung von Gesellschaft und Justiz, die Gleichheit aller, die Gleichberechtigung der Geschlechter und den Schutz der Minderheiten sowie die Bewahrung der Lebensgrundlagen ein. Ich habe von Ihnen kein Programm gehört. Dies hier ist ein echtes Programm, an dem sich Rechtspolitik messen lässt.
Wir treten für die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ein und schützen sie vor Einflüssen, die dagegen gerichtet sind. Das Grundgesetz hat die Rechtsprechung den Richtern anvertraut. Als Demokrat auf dem Richterstuhl sind sie dem Rechtsstaat ebenso - auch das vergessen Sie - wie dem Sozialstaat verpflichtet. In diesem Sinne ist der Richter politisch und sollte sich dessen bewusst sein. Aus dem Sozialstaatsgebot folgt die Verpflichtung des Richters, den Schwächeren vor der Übermacht des Stärkeren zu schätzen. Zu einem solchen Richterbild bekennen wir uns.
Wir werden eine Justizreform, auch wenn sie sich eine große nennt, bekämpfen, die den Richter zum bloßen Erledigungsautomaten degradiert. Für eine sozialstaatliche Justizpolitik darf eine große Justizreform niemals durch die Verlockung von Kostenersparnissen in der Justiz motiviert sein.
Im Gegenteil: Wer die Macht des Rechts betonen will, den trifft auch die Verantwortung, für eine starke und unabhängige Justiz zu sorgen. Die dritte Gewalt - das kann ich aus eigener Erfahrung wirklich sagen - arbeitet derzeit schlecht ausgestattet und personell unterbesetzt mit einem durchschnittlichen Haushaltsanteil von 1,5 Prozent. Unter Berücksichtigung ihrer eigenen Einnahmen kostet sie jeden Bürger des Landes monatlich lediglich 5 Euro. Mehr als eine Pizza ist Ihnen die Justiz nicht wert. Selbst da wollen Sie noch sparen.
Für eine sozialstaatliche Justizpolitik kommt ein Abbau von Rechtsmitteln, wie er im Wege der großen Justizreform angedacht wird, nicht infrage. Zwischen dem Starken und dem Schwachen befreit nämlich nur das durchsetzbare Recht. Die Einschränkung von Rechtsmitteln trifft ganz vorwiegend denjenigen, der dringend auf sie angewiesen ist. Sie trifft vor allen anderen den Schwachen und ist deswegen sozialstaatswidrig.
In fast allen Völkern galten zu fast allen Zeiten die Rechtshüter auch als Hüter der Zeit. Sie hüten das Recht nicht nur in der Zeit, in der sie richten, vielmehr ist Zeit auch das, was sie für das schwierige Amt brauchen, das ihnen anvertraut ist, nämlich die Trennung zwischen Recht und Unrecht. Der Wahrheit Mutter ist die Zeit und nicht der richterliche Erledigungsautomat. Eine Rechtspolitik, die auf eine Ökonomisierung von Recht und Rechtsprechung zielt, ist nicht nur verfehlt, weil sie die Stabilisierungsfunktion des Rechts, den sozialen Kitt, vernachlässigt. Eine solche Rechtspolitik widerspricht vor allem den Grundwerten unserer Verfassung. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie ein: Blättern Sie einmal in dieser Verfassung! Sie ist großartig.
Sie lebt von der Erkenntnis, dass das moderne Recht ohne den Sozialstaat nicht auskommt. Ich verstehe ja, dass die Sozialdemokraten hier motzen, weil es um den Sozialstaat geht und sie ihn vergessen haben. Dies ist falsch.
Die Verfassung hat die Erkenntnis, dass das Recht ohne den Sozialstaat nicht auskommt, gegen jeden Störungsversuch der Nachgeborenen vor einer Veränderung geschützt. Es lohnt sich, für die Auffindung und das richtige Verständnis des Sozialstaatsprinzips auf die alte Kulturtechnik des Lesens und nicht des Zwischenrufes, schon gar nicht des unqualifizierten, zurückzugreifen.
Ich darf Ihnen die Vorschriften des Art. 20 und Art. 79 Abs. 3 in Erinnerung bringen. In Art. 79 Abs. 3 sind bestimmte Grundsätze unserer Verfassung für unabänderlich erklärt. Lesen Sie nach!
Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben alle nachfolgenden Generationen auf diese Grundsätze verpflichtet. Zu diesen der Ewigkeitsklausel unterliegenden Grundsätzen gehört auch der Sozialstaat; das ist der Punkt. Er stellt demnach in der Wertordnung unserer Verfassung einen zentralen Grundwert dar. Wer angesichts dieser verfassungsrechtlichen Lage behauptet, wir könnten uns den Sozialstaat nicht leisten, ist ein Verfassungsfeind, bestenfalls ein Verfassungsignorant.
Wir müssen uns den Sozialstaat leisten, so lautet der Auftrag unseres Grundgesetzes. Wir werden in unserer Rechtspolitik zentral darauf hinwirken, dass die Bedeutung des Sozialstaates gerade in den Zeiten der Globalisierung nicht entwertet wird, sondern seine prägende Wirkungskraft zum Wohle der Menschen in diesem Land entfaltet. Viele Menschen sorgen sich zu Recht um die soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Ungerechtigkeit ist kein Naturereignis.
Den Spitzensteuersatz zu senken und zeitgleich mit Hartz-IV Armut und Demütigung gesetzlich zu verordnen zeigt, dass die herrschende neoliberale Politik wesentliche Grundwerte unserer Verfassung aus den Augen verloren hat. Ich komme zum Schluss. Das Grundgesetz ist sozial ausgerichtet. Es bildet geradezu eine Aufforderung zum demokratischen Sozialismus.
Wenn Sie sich dieser zentralen Aufforderung unseres Grundgesetzes weiter verschließen, werden wir gerne für Sie diese Aufgabe und damit zukünftig auch die Regierung übernehmen.





