Weitere Verbesserungen beim Wahlverfahren der Verfassungsrichter notwendig 
"Die heutige Wahl der Bundesverfassungsrichter zeigt, welche positiven Effekte die Öffnung des Wahlverfahrens haben kann. Insbesondere die Wahl von Prof. Susanne Baer wäre ohne persönliche Vorstellungsgespräche schwer vorstellbar gewesen. So ist es Frau Baer offensichtlich auch gelungen, mögliche Skeptiker aus den Koalitionsfraktionen von ihren herausragenden persönlichen und fachlichen Qualitäten zu überzeugen. Im Ergebnis hat dies dazu beigetragen, dass die Breite des gesellschaftlich-politischen Spektrums im Verfassungsgericht besser repräsentiert wird“, sagt Wolfgang Neškovic; Vorsitzender des Wahlausschusses für die Richter am Bundesverfassungsgericht und Justiziar der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Neškovic weiter:
„Dennoch ist das Wahlverfahren nach wie vor zu undurchsichtig und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Es ist deshalb an der Zeit, weitere Verbesserungen bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter durchzusetzen.
Diese sollten unter anderem sicherstellen, dass jede Fraktion ein Benennungsrecht hat. So wäre gewährleistet, dass sich die Pluralität des Parlaments auch im Bundesverfassungsgericht abbildet.
So könnten sich die Chancen erhöhen, dass auch Kandidaten mit einer Ostbiographie zum Richter ernannt würden. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist dies immer noch nicht der Fall. Das wird in Ostdeutschland zu Recht als Demütigung verstanden.“





