Verfassungswidrige ProvokationVerfassungswidrige Provokation

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14.06.2007

Zu dem Einsatz von Tornados und Spähwagen bei dem G-8-Gipfel erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:

Wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht kürzlich erst das Luftsicherheitsgesetz gekippt hat, kann man den Einsatz von Kampfflugzeugen und gepanzerten Spähwagen zur Ausforschung eines Demonstrationsgeländes nur als dreiste Provokation verstehen. Mit diesem verfassungswidrigen Vorgehen sollte wohl ausprobiert werden, ob die von Herrn Schäuble gewünschten Bundeswehreinsätze im Inneren nicht schon mal durch die Hintertür über die Toleranzschwelle der Bevölkerung gehievt werden können. Vermutlich wird auf einen schleichenden Gewöhnungseffekt gehofft und auf die normative Kraft des Faktischen gesetzt. Die Militarisierung der Gesellschaft soll irgendwann nicht mehr als Skandal wahrgenommen werden, sondern alltäglich sein.

Umso mehr ist mit Anerkennung festzustellen, dass selbst ein "Angehöriger" der Bundeswehr (der Bundeswehr-Universitätsprofessor und Völkerrechtler Daniel Erasmus Khan) den Einsatz als verfassungswidrig bezeichnet hat. In der Tat gestattet Artikel 35 Grundgesetz, auf den sich die Verteidiger des Einsatzes berufen, in Absatz 2 die Zuhilfenahme der Bundeswehr nur im Falle einer Naturkatastrophe oder bei schweren Unglücksfällen. Eine geplante Großdemonstration gehört aber weder begrifflich noch faktisch in diese Kategorien.