Verfrühter Jubel 
"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Grund zum Jubeln. Das Urteil bedeutet trotz des Erfolges für die Kläger einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.
Die Grundrechte sind Abwehrechte gegen den Staat. Sie stellen institutionalisiertes Misstrauen gegen einen unvernünftigen Staat dar. Mit der Vorratsdatenspeicherung hingegen wird dieser Grundsatz in sein Gegenteil verkehrt. Weil es für die Datenspeicherung keines Verdachts bedarf, wird ein prinzipielles Misstrauen des Staates gegen seine Bürger institutionalisiert:
Alle Bürger werden unter Generalverdacht gestellt. Mit dieser Sicherheitslogik könnte auch der gesamte Briefverkehr vorsorglich fotokopiert und verwahrt werden, um später darauf unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff nehmen zu können", erklärt Wolfgang Neškovic, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht in Sachen "Vorratsdatenspeicherung."
Neškovic weiter:
"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nunmehr zwar zum wiederholten Male grobe Missachtung der Grundrechte bescheinigt und die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dennoch hält das Verfassungsgericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht es nicht gewagt, den Konflikt mit der EU-Richtlinie einzugehen, obwohl das Lissabon-Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts das nahe gelegt hätte."




