Vernichtender kann kein Urteil seinVernichtender kann kein Urteil sein

Wolfgang Neskovic1
14.02.2008

Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, ist rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Der brandenburgische SPD-Finanzminister Rainer Speer hat am Dienstag in einer Sitzung des Finanzausschusses des Landtages erklärt, durch die vom Bundesgerichtshof für sittenwidrig erklärten Enteignungen von Bodenreform­erben im Jahr 2000 sei dem Land zwar politischer, nicht aber finan­zieller Schaden entstanden. Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen?

Das ist schlicht unwahr. Wäre das Land seiner Verpflichtung nachgekommen, mit der nötigen Sorgfalt die unbekannten Erben ausfindig zu machen, wäre es auch in der Lage gewesen, seine berechtigten Übertragungsansprüche durchzusetzen. Damit wären dem Landeshaushalt Beträge in Millionenhöhe zugeflossen, auf die das Land nunmehr verzichten muß.

Speer hat bereits erklärt, die Flächen, für die sich das Land hat ins Grundbuch eintragen lassen, würden jetzt schnellstmöglich an alle Erben, die noch auffindbar sind, rückübertragen. Wird das überhaupt in jedem Fall möglich sein?

Nein. In den Fällen, in denen die Grundstücke an Dritte verkauft worden sind, wird das Land grundsätzlich Schadenersatz leisten müssen. Die genaue Höhe dieser auf das Land zukommenden Kosten läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmen.

Die Landesregierung hat im Ausschuß auch die Ansicht vertreten, die Enteignungen seien »nach damaliger Rechtsauffassung in Ordnung« gewesen. Haben Sie inzwischen Erkenntnisse, ob es seinerzeit in Brandenburg eine Richtlinie gegeben hat, nach der in dieser Sache verfahren wurde?

Auch diese Aussage ist falsch. Sie gehört zur Vertuschungs- und Verschleierungstaktik der Landesregierung. Zumindest der Finanzminister Rainer Speer ist offensichtlich rechtsblind. Der Bundesgerichthof hat das Verhalten der Landesregierung als eines Rechtsstaates unwürdig und als sittenwidrig bezeichnet. Vernichtender kann eine gerichtliche Bewertung nicht ausfallen.

Was genau fordert Die Linke im brandenburgischen Landtag von der Potsdamer Regierung hinsichtlich der Aufklärung der Vorfälle?

Im Kern geht es darum, den Umfang des erstandenen Schadens aufzuklären und die dafür politisch und strafrechtlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Darüber hinaus sind die noch unbekannten Erben unverzüglich zu ermitteln, damit entweder die Grundstücke auf diese übertragen werden können oder Schadensersatz geleistet werden kann.

Eine besondere Verantwortung hat jetzt die Justiz - gerade, weil viele Brandenburger wegen der Trennungsgeldaffäre noch große Vorbehalte gegen ihre Funktionsfähigkeit haben. Die Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, ohne Ansehen der Person auch gegen Regierungsmitglieder oder Beamte vorzugehen, wie es ihre Aufgabe ist.

Im Zuge der Rückübertragung sollen nun auch Menschen wieder zu ihrem Land kommen, die nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 gar nicht »zuteilungsberechtigt« waren, weil sie Anfang 1990 und in den zehn Jahren zuvor nicht mehr in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft gearbeitet haben. Ist das nicht eine neue Ungerechtigkeit gegenüber etwa 60000 weiteren Bodenreformerben, die in den anderen neuen Bundesländern auf der Grundlage dieses Gesetzes entschädigungslos enteignet wurden?

Im Zuge der Rückführung von Bodenreformland ist es zu vielen Ungerechtigkeiten gekommen. Deswegen wollte der Gesetzgeber 1992 mit einer Verjährungsregelung Rechtsfrieden herbeiführen. Es liegt im Wesen einer Verjährungsregelung, daß sie dem Rechtsfrieden Vorrang gegenüber Gerechtigkeitsüberlegungen einräumt.

Das Land Brandenburg hatte nach dieser Regelung - wie die anderen ostdeutschen Bundesländer auch - acht Jahre lang Zeit, unbekannte Erben zu ermitteln, um zu überprüfen, ob Grundstücke an das Land zu übertragen waren. Ab dem 3. Oktober 2000 sollte dann endgültig Schluß sein mit der Übertragung von Bodenreformgrundstücken an die öffentliche Hand. Rechtlich sollte dann der Zustand endgültig werden, der zu diesem Zeitpunkt gegeben war.

Interview: Jana Frielinghaus

Junge Welt, 14.02.2008