Vorratsdatenspeicherung wird vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern
30.11.2007
Zur heutigen Entscheidung des Bundesrats, dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
Mit diesem Gesetz werden alle Bürger ohne Anlass unter Pauschalverdacht gestellt. Das ist ein Verfassungsverstoß. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass außerhalb statistischer Zwecke ein striktes Verbot besteht, personenbezogene Daten auf Vorrat zu erheben. Deswegen wird das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.





