Vorstoß für soziale Grundrechte
Zu der beim Treffen der EU-Wohnungsminister in Marseille vorgebrachten Forderung des Deutschen Mieterbundes, das Recht auf Wohnen im europäischen Gemeinschaftsrecht zu verankern, erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag:
"Die Forderung des Mieterbundes, das Recht auf angemessenen Wohnraum auf europäischer Ebene zu verankern, ist ein Vorstoß, der in die richtige Richtung geht.
Denn zum einen würde das die einzelnen Mitgliedsstaaten verpflichten, ein solches Recht auch auf nationaler Ebene umzusetzen. Frankreich hat ein solches Grundrecht bereits in seine Verfassung aufgenommen.
Zum anderen könnte der Vorstoß auch in Deutschland einen längst überfälligen Prozess in Gang setzen: Die Aufnahme von sozialen Grundrechten in die Verfassung, in der bislang überwiegend bürgerliche Freiheitsrechte enthalten sind.
Doch was nützt beispielsweise ein Recht auf freie Berufswahl, wenn es immer weniger reguläre Beschäftigungsverhältnisse gibt? Wie kann jemand, der sich weder Tageszeitung noch Internetanschluss leisten kann, sein Recht auf Informationsfreiheit noch befriedigend wahrnehmen? Und was bringt ein Recht auf Freizügigkeit, wenn jemand nicht einmal das Geld für den Zug in die nächste Stadt besitzt? Wenig – formale Freiheit ohne die materielle Basis für ihren Genuss ist nichts anderes als reale Unfreiheit.
Es ist die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass jeder Bürger diese Freiheitsrechte auch ausüben kann. Deswegen müssen endlich soziale Grundrechte wie das Recht auf angemessenen Wohnraum und Absicherung gegen die grundsätzlichen Lebensrisiken in die Verfassung aufgenommen werden – Rechte, die jeder einklagen kann. So könnte auch verhindert werden, dass das weiter zerstört wird, was für die Mütter und Väter des Grundgesetzes als unbedingt schützenswert galt: der Sozialstaat."





