Zweiklassenstrafrecht abschaffen - Der Deal im Strafverfahren muss gesetzlich verboten werden
Nach Medienberichte beabsichtigt die Bochumer Staatsanwaltschaft die Einstellung mehrerer Verfahren in der Liechtensteiner Steueraffäre. Den Beschuldigten wird gegen Zahlung einer Geldauflage wahrscheinlich ein öffentlicher Prozess erspart bleiben. Hierzu erklärt Wolfgang Nešković, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag:
"In der Bundesrepublik hat sich inzwischen eine Art Zweiklassenstrafrecht etabliert. Die Fälle, in denen Beschuldigte im Bereich der Wirtschaftskriminalität - trotz Schadenssummen in Millionenhöhe - noch einmal mit einem blauen Auge davon kommen, weil Ihnen die Justiz die Möglichkeit einräumt, sich frei zu kaufen, lassen sich kaum noch zählen. Ein derartiger Handel mit der Gerechtigkeit verletzt jedoch das allgemeine Gerechtigkeitsgefühl der Menschen und muss gesetzlich unterbunden werden.
Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch.
Es ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität (Schwarzfahren, Ladendiebstahl etc.) eine unnachgiebige Strafverfolgung stattfindet, während gut betuchte Wirtschaftskriminelle - ganz egal, wie hoch der angerichtete Schaden ist - offenbar darauf vertrauen, dass sie, wenn es darauf ankommt, eine Einstellung des Verfahrens erreichen können oder ihnen höchstens eine Bewährungsstrafe droht. Dieser unerträgliche Zustand muss unbedingt beseitigt werden, indem die Gerichte personell ausreichend ausgestattet werden und der Deal insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren grundsätzlich verboten wird.
Bundesjustizministerin Zypries ist aufgefordert, hier nunmehr unverzüglich tätig zu werden. Es reicht nicht aus, wenn sie - wie auf dem 67. Deutschen Juristentag - diese Praxis gleichfalls beklagt, jedoch nichts unternimmt, um dieses grobe Gerechtigkeitsdefizit zu beenden.
Es ist deshalb notwendig, gesetzgeberisch tätig zu werden: Zum einen muss der Anwendungsbereich des § 153a der Strafprozessordnung, der die Einstellung eines Verfahrens gegen Auflagen und Weisungen erlaubt, auf sein ursprüngliches Feld, die Bagatellkriminalität, zurückgeführt werden.
Weiterhin muss die Praxis von Urteilsabsprachen, also Fällen, in denen sich Angeklagter und Verteidigung gegen ein Geständnis - eines oft ohnehin schon aufgeklärten Sachverhaltes - einen kräftigen Strafrabatt versprechen lassen, gesetzlich verboten werden."




