Berufungsrecht wurde vom Bundestag neu verhandelt
Wer meint, dass ihm vor Gericht Unrecht geschah, der möchte über Rechtsmittel verfügen, um dieses Unrecht zu korrigieren. Die Berufung ist so ein Rechtsmittel. Doch das Recht der Berufung, das seit über einhundert Jahren klar und verständlich war, wurde von Rot-Grün verkompliziert und verkürzt. Seit dem 1.1. 2002 gilt: Weisen die Berufungsrichter eine Berufung ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss ab, gibt es grundsätzlich keine Rechtsmittel mehr. Ein Gesetzesvorschlag der FDP will das ändern. In seinem Redebeitrag erläutert Wolfgang Nešković, warum seine Fraktion diesem Entwurf zustimmen wird und wieso dieser Entwurf dennoch nicht weit genug geht.



