Gesetzeswidrige Rechtsprechung
Für bundesweite Empörung sorgte im letzten Jahr der Fall der Berliner Kassiererin "Emmely". Weil sie zwei Pfandbons im Werte von 1.30 Euro unterschlagen haben soll, wurde ihr fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Kündigung und folgte darin einer gesetzeswidrigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Doch es ist ganz klar ungerecht, Arbeitnehmern und ihren Familien wegen minimaler, kaum erkennbarer Bagatellen die Existenzgrundlage zu entziehen. Nur dem Bundesarbeitsgericht ist das nicht klar. Ihm fehlt das ganz normale Gefühl für Gerechtigkeit. Es fehlt ausgerechnet denen, die im Namen des Volkes urteilen. Die Empörung des Volkes kann man daher verstehen. Notwendig ist eine Präzisierung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, mit der Bagatell- und Verdachtskündigungen künftig ausgeschlossen werden. Die Fraktion DIE LINKE hat im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf (für Sie zum Download) vorgelegt. Wolfgang Nešković erläuterte diesen Entwurf und die ihm zugrundeliegende Problematik in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages.



