Das Nützliche darf nicht mit dem Ungerechten verbunden werden
Schon seit geraumer Zeit diskutieren Politik und Fachwissenschaften über eine Verbesserung der gesetzlichen Vorschriften für die Entschuldung. Nach der geltenden Rechtslage muss vor der Restschuldbefreiung zunächst immer ein zeit- und kostenaufwändiges Insolvenzverfahren durchlaufen werden, selbst wenn bei dem Verschuldeten "Nichts zu holen" ist. Nötig ist daher ein Entschuldungsverfahren, das auch ohne Insolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Der nun vorgelegte Regierungsentwurf wäre wohl ein guter Entwurf, wenn er sich auf eben diese Aufgabenstellung beschränken würde. Tatsächlich aber kombiniert er das Nützliche mit dem Ungerechten, indem er neue Gebühren und Kostenbeteiligungen - und damit neue soziale Belastungen - für mittellose Verschuldete einführen will.



