"Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein befremdliches Urteil verkündet. In dem besonders sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, in dem die Einsitzenden aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind, haben ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Platz", erklärt Wolfgang Neskovic, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter Vollzugsaufgaben auch Bediensteten privatisierter Träger übertragen werden dürfen. Neskovic weiter: