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Wolfgang Neskovic5
12.02.2010

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

der vergangene Dienstag war ein guter Tag für Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass grundlegende Bestandteile der Hartz-Gesetze verfassungswidrig sind. Die Karlsruher Richter haben endlich festgestellt, was ich bereits seit langem sage: Die Grundlagen der Sozialgesetze sind getragen von menschenfeindlicher Willkür. Die bisherige Hartz-Bürokratie fördert nicht gesellschaftliche Teilhabe, sondern versucht, den Bundeshaushalt auf dem Rücken der Ärmsten gesund zu schrumpfen. Das hat dazu geführt, dass weite Teile der Regelsätze für Erwachsene und Kinder willkürlich nach Gutdünken festgelegt worden sind.

Mit der politischen Geisteshaltung, die solche Gesetze trägt, haben die Karlsruher Richter nun grundlegend abgerechnet. Um die Bürgerinnen und Bürger besser gegen eine solche menschenfeindliche Politik zu schützen, haben sie erstmals einen Anspruch auf die staatliche Gewährleistung eines Mindestmaßes an Teilhabe festgesetzt. Das heißt: Menschen müssen nicht nur das zum körperlichen Überleben notwendige Geld erhalten. Es muss auch sichergestellt sein, dass Hilfsbedürftige so gut ausgestattet werden, dass ihnen eine gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe möglich ist.

Damit ist endlich auch klargestellt, dass Empfänger von ALG II als mündige Bürger zu behandeln sind. Sie sind kein Ballast, sondern wie jeder andere Bürger auch, gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Es ist unsere Pflicht, auch ihnen die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer Sieg im Kampf gegen den politischen Geist, der Hartz IV hervorgebracht hat. Das Bundesverfassungsgericht kippt seit geraumer Zeit ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat müssen endlich umdenken. Ihre Aufgabe ist es, Politik für die Bürgerinnen und Bürger zu machen. Das Grundgesetz ist hierbei kein Hindernis, das es zu umschiffen gilt. Es muss immer der grundsätzliche Orientierungspunkt politischen Handelns sein. Darauf wird die LINKE weiterhin mit Nachdruck bestehen. Das Karlsruher Urteil hat uns gehörig Rückenwind gegeben.

Unter folgenden Links finden Sie meine Pressemitteilungen und einen Artikel zum Thema:

http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/sieg-verfassungspatrioten

http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1270993205

http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/fortsetzung-willkuer

http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1513168046

Weniger Anlass zur Freude geben die deutschen Gerichte, wenn es um Bagatellkündigungen geht. Einige skandalöse Fälle sind in den vergangenen Monaten öffentlich diskutiert worden. Diese Fälle bezeugen, in welchem moralischen Zustand sich unser Land befindet: So wurde einer Kassiererin nach 31 Jahren gekündigt, weil man sie verdächtigt, zwei Pfandbons im Werte von 1.30 Euro unterschlagen zu haben. Eine Altenpflegerin wurde auf die Strasse gesetzt, weil sie Maultaschen mitnahm, die bereits für die Mülltonne bestimmt waren. Ein Industriearbeiter wurde entlassen, weil er sein Handy an der Firmensteckdose aufgeladen hatte. Schaden: 0.014 Cent.

In diesen Fällen haben die Angestellten nicht aus krimineller Energie heraus gehandelt. Meistens waren sie einfach sorglos und unbekümmert. Damit ist ihr Verhalten zwar nicht grundsätzlich entschuldigt. Aber eine Kündigung ist als Reaktion schlicht unverhältnismäßig. Hier wird mit tatkräftiger Unterstützung der Arbeitsgerichte mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Mit trotziger Uneinsichtigkeit verteidigt die Präsidentin des Arbeitsgerichtes diese arbeitnehmerfeindliche Rechtssprechung. Deswegen habe ich für unsere Fraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem wir die bisherige Rechtsprechung des kalten Herzens an die gesetzgeberische Kandare nehmen wollen. Die Gerichte sollten endlich wieder in der Lebenswirklichkeit ankommen.

Anbei finden Sie einen Link zu meiner Bundestagsrede zum Thema:

http://www.wolfgang-neskovic.de/artikel/gesetzeswidrige-rechtsprechung

Dieser Tage bin ich im Wahlkreis unterwegs und freue mich auf meine zahlreichen Termine. Die Themen Hartz IV und Bagatellkündigungen werden hier sicherlich immer wieder Gesprächsthema sein. Hoffentlich sind viele durch das Karlsruher Urteil so ermutigt wie ich. Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auf der richtigen Seite der Geschichte stehen.

Mit herzlichen Grüßen

Wolfgang Neškovic