Veranstaltung: Auf dem rechten Auge blind

06.02.2012

Die Mordserie der NSU hat eine Debatte über das Verhalten der Sicherheitsbehörden im Angesicht grassierender rassistischer Gewalt ausgelöst. Notorische Verharmlosung neofaschistischer Strukturen, der umfassende Einsatz von V-Leuten mit einer entsprechenden Eigendynamik und ein Sicherheitsapparat, der über ein Jahrzehnt eine Mordserie nicht als rassistisch motiviert erkennt, haben den nahe liegenden Vorwurf des „Staatsversagens“ hervorgerufen.

Aktuelles aus Berlin

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27.01.2012

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

Der Verfassungsschutz als politische Waffe -  Die Beobachtung linker Bundestagabgeordneter erregt zu Recht die öffentlichen Gemüter. Die Bundesjustizministerin findet sie unerträglich, während der Bundesinnenminister sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht rechtfertigt. Es hat im Juli 2010 die Beobachtung des ehemaligen Bundestagabgeordneten Bodo Ramelow - mit  öffentlich zugänglichen Mitteln - für rechtens gehalten. Es hat sinngemäß ausgeführt: Teile der Linken seien möglicherweise Verfassungsfeinde. Sicher sei das nicht. Deswegen beobachte man ja noch. Auch handele es sich nur um kleine Gruppen. Diese hätten auch kaum Einfluss auf die Gesamtlinie der Partei. Ramelow  gehöre auch nicht zu diesen kleinen Gruppen. Im Gegenteil. Er setze sich regelmäßig sehr kritisch mit ihnen auseinander. Aber Ramelow müsse seine Überwachung dennoch hinnehmen. Er werde ja immerhin nicht klassisch bespitzelt. Nur seine öffentlichen Reden und Schriften werteten die Schnüffler aus.

 

Aktuelles aus Berlin

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20.01.2012

Liebe Freundinnen und Freunde,liebe Genossinnen und Genossen,

Schon im Dezember des letzten Jahres trafen sich die Innenminister der einzelnen Bundesländer, um über ein NPD-Verbot zu beraten. Die obersten Polizisten der Bundesrepublik berieten und berieten. Am Ende gab es drei Ergebnisse: Erstens war man der Auffassung, die NPD sollte verboten werden. Zweitens wollten die meisten Innenminister die sogenannten Vertrauensleute (V-Leute) in der NPD belassen. Drittens war man sich einig, dass ein Verbotsverfahren nicht leicht werden würde.

Befremdliches Urteil zum Maßregelvollzug

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18.01.2012

 "Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein befremdliches Urteil verkündet. In dem besonders sensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, in dem die Einsitzenden aufgrund ihrer Erkrankung regelmäßig zusätzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind, haben ökonomische Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Platz", erklärt Wolfgang Neskovic, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D., zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter Vollzugsaufgaben auch Bediensteten privatisierter Träger übertragen werden dürfen. Neskovic weiter:

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