Das Recht hat eine seltsame Bewandtnis. Es funktioniert nie schon aus sich heraus. Es kann seine Funktion vielmehr erst dann erfüllen, wenn die Menschen die Mittel haben, es sich zu holen. Denn der rechtliche Beistand und der Zugang zu den Gerichten will bezahlt werden. Wer nur über wenig oder unzureichendes Vermögen verfügt, hat daher einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe vom Staat. weiterlesen »