Hartz, Ackermann, Zumwinkel – wenn die selbsternannte Elite der Gesellschaft vor dem Strafrichter steht, kommt sie meist mit einem blauen Auge und einer Kontoanweisung davon. Die Deals, die vermögende Angeklagte mit der Justiz schließen, haben die Republik empört. Zu Recht. Vor Brandenburger Staatsanwälten erläuterte Wolfgang Nešković, MdB in Cottbus, warum der Vertragsgedanke im Strafrecht fehl am Platze und die neue Kronzeugenregelung falsch ist.